Passiv-Dampfen der E-Zigarette – Fragen & Antworten

e-Zigarette und zerbrochene Tabakzigarette

Es war zu erwarten: Nachdem die E-Zigarette bereits unter die Verordnungen der Tabakrichtlinie fällt, obwohl sie keinen Tabak enthält und noch nichtmal zwangsweise Nikotin, wird teils auch das Passivdampfen mit dem Passivrauchen von diversen Medien gleichgesetzt. Wer dampft, der würde seiner Umwelt schaden. Der Dampf von E-Zigaretten sei schädlich, so wird es vielerorts erzählt. Zuletzt forderte die IRK (Kommission für Innenraumlufthygiene), das Nichtraucherschutzgesetz auf die E-Zigarette auszuweiten, das Dampfen also prinzipiell in geschlossenen Räumen zu untersagen. Mit allem, was dazu gehört. Dabei behaupten andere Stimmen, dass E-Zigaretten Dampf nicht schädlicher wäre als bloße Luft. Warum, wie und wer Recht hat, das verrät unser kurzer InnoCigs Faktencheck.

IRK über den Passiv-Dampf der E-Zigarette

“Freisetzungsprozesse wie bei der glimmenden Tabakzigarette über den Nebenstromrauch sind bei der elektronischen Zigarette zu vernachlässigen. Das Aerosol wird nur dann gebildet, wenn der Konsument die E-Zigarette durch Saugen oder Tastendruck aktiviert. Die Substanzen aus dem Liquid gelangen daher nur über das Exhalat (die ausgeatmete Luft) des Konsumenten in die Raumluft.” – IRK

Hier stellt die IRK immerhin richtig fest, dass es, anders als bei Tabakzigaretten, keinen Dampf in der Raumluft geben kann, der nicht zuvor durch den Dampfer ausgeatmet wurde und somit als „Exhalat“ zu bezeichnen ist. Außer natürlich der E-Zigaretten Nutzer lässt den Verdampfer glühen, ohne seinen Mund an das Gerät  zu halten. Somit steht fest, dass die Elektro Zigarette auch in der Anwendung und in Bezug auf den Passivdampf nichts mit der herkömmlichen Zigarette und ihrem kontinuierlichen Verbrennungsvorgang zu tun hat, der auch Rauch an die Luft abgibt, wenn der Raucher nicht zieht.

Und damit nicht genug. Denn nebst der Tatsache, dass E-Zigaretten Liquids nicht einmal Nikotin enthalten müssen, stellte die irische „Health Information and Quality Authority“ (Hiqa), die an den irischen Gesundheitsminister sowie das Familienministerium berichtet, fest, dass der Nikotingehalt im Exhalat des E-Zigaretten-Dampfes rund achtmal geringer ist, als beim Tabakrauch. Die umfassende Untersuchung des Higa finden Sie online. Für die Feststellung, dass die passive Belastung des Dampfes von Elektrozigaretten weitaus geringer ist, als bei Zigarettenrauch, spricht auch ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt, geschrieben von Frau Dr. Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle für Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums.

“Aus dem in der Atemluft übersättigten Propylenglykol bilden sich feine und ultrafeine Flüssigkeitspartikel (Aerosole), deren Größenverteilung und Anzahlkonzentrationen denen des Tabakrauchs ähneln. Nach aktuellen Untersuchungsergebnissen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit steigen beim Gebrauch von E-Zigaretten die Raumluftkonzentrationen von feinen (PM2,5) und ultrafeinen Partikeln (UFP) an. Die ultrafeinen Partikel dringen bis in die Alveolen der Lunge ein.” – IRK

Nein, sagt Professor Dr. Mayer in seinem Gutachten und in diesem Interview mit Liquid News. Eigentlich handelt es sich, wissenschaftlich betrachtet, beim Dampf einer Elektro Zigarette um Nebel. Die von der IRK beschriebenen feinen und ultrafeinen Flüssigkeitspartikel lösen sich, im Gegensatz zu den festen Partikeln im Tabakrauch, bei Kontakt mit menschlichem Gewerbe schnell auf.

Beeinflusst die E-Zigarette die Qualität der Raumluft?

“Darüber hinaus lag nach zweistündigem E-Zigaretten-Gebrauch Propylenglykol in der Raumluft in einer Konzentration vor, die den vorläufigen Richtwert I (RW I) von 0,07 mg/m3 um etwa das Dreifache überschritt. Aus Gründen der Vorsorge sollte dies vermieden werden. In einem Raum mit intensivem E-Zigarettenkonsum kann die Belastung der Raumluft mit PM2,5 auf Werte ansteigen, wie sie in Gaststätten mit erlaubtem Zigarettenkonsum gemessen werden bzw. wurden.” – IRK

Hier wird mit Zahlen und Fachbegriffen um sich geworfen, die letztendlich aber nur eines aussagen: die Belastung der Raumluft durch E-Zigaretten liegt deutlich unter den, laut Umweltbundesamt, bedenklichen Grenzwerten. Ab einem Richtwert von 0,7 mg/mwird ein Eingreifen empfohlen. Doch die von der IRK selbst angeführten Belastungswerte von 0,07 mg/m3  liegen deutlich unter diesem Wert. Hat man hier vllt. einfach eine Null übersehen? Für die Erstellung der Studie hätten ca. 59 bis 86 Personen in einem kleinen geschlossenen Raum hemmungslos gedampft – also ein typisches „Dampfer-Event“ und ein Sonderfall, was Events ja immer sind. Zusätzlich nehmen an solchen Events in den seltensten Fällen überhaupt Nicht-Dampfer teil, die diese ohnehin nicht bedenkliche Luft einatmen würden.

Der Richtwert, der laut Umweltbundesamt ein Eingreifen erforderlich macht, liegt bei einer Raumluftbelastung von 0,7 mg/m3. Die Belastung der Raumluft liegt in der hierzu vom IRK zitierten Studie jedoch deutlich unterhalb dieses Wertes. Demnach hatten 59 bis 86 Personen in einem kleinen geschlossenen Raum ausgiebig gedampft – also ein typisches “Dampfer-Event” und ein Sonderfall. An solchen geschlossenen Veranstaltungen nehmen jedoch nur e-Dampfer teil – d.h. Nicht-Nutzer, die belastet werden könnten, sind i.d.R. in solchen Räumen nicht anwesend.

Die E-Zigarette in der Öffentlichkeit

“Klare Regelungen zur Verwendung von E-Zigaretten in öffentlich zugänglichen Innenräumen fehlen aber bislang.” – IRK

Die Gesetze zur E-Zigarette in der Öffentlichkeit sind in der Tat nicht einheitlich geregelt. Das ist aber auch nicht weiter schlimm, denn dort wo der Gesetzgeber nicht tätig wird, kann die Privatperson das Hausrecht nutzen. Über die Verwendung von E-Zigaretten entscheidet bisher demnach klar das Hausrecht, also der, dem der “öffentlich zugängliche Innenraum” gehört, zum Beispiel bezüglich Liquids und E-Zigaretten im Flugzeug. Und das ist unserer Meinung nach auch vollkommen ok für mündige Bürger, wenn auch ein wenig kompliziert. Weiterhin belegt diese Aussage aber auch in keiner Weise irgendeine Schädlichkeit des E-Zigaretten Nebels.

Gesundheitliche Auswirkungen des Dampfens

“Obwohl sich die Partikel im E-Zigarettenaerosol in ihrer Beschaffenheit von denen aus der Umwelt und auch denen des Tabakrauchs unterscheiden, ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Morphologie die Gesundheit beeinträchtigen können.” – IRK

 

„Vernebeltes Propylenglykol löst bereits bei kurzfristiger Exposition Augen- und Atemwegsirritationen aus.“ – IRK

Hier wird uns im Prinzip erzählt, dass der Dampf einer elektrischen Zigarette zwar ganz anders ist als Tabakrauch, aber er trotzdem genauso gefährlich für die Gesundheit ist. Gründe dafür werden natürlich nicht genannt. Die Aussage selbst ist mit einem Zitat von Frau Dr. Pötschke-Langer, der ehemaligen Leiterin für Krebsprävention am DKFZ, belegt. Auch diese lieferte keine Nachweise, die ihre kritische Aussage stützen würden. Dafür wurde sie aber, bevor sie ihr Amt aufgegeben hat, in der Süddeutschen Zeitung heftig dafür kritisiert, dass sie anscheinend jenen Pharmaunternehmen besonders nahestand, die Nikotinersatzpräparate herstellten. Folglich liegt die Vermutung nahe, dass die E-Zigarette hier schlichtweg ausgebremst werden sollte. Eine Passiv-Belastung durch die fluiden Partikel des Dampfes legt die IRK anhand von Arbeiten zu nicht fluiden Partikeln, dem Feinstaub und dem Tabakrauch, dar. Als weitere Belege werden Tierversuche und Untersuchungen zu Nebelmaschinen, die teils mit industriellem Propylenglycol betrieben werden, herangezogen. Diese weisen eine kurzzeitige Irritation der Augen und Atemwege nach. Für die nach Wieslander et al. (2001) zitierten leichten Irritationen durch Propylenglykol in der Raumluft liegt die entsprechende Konzentration um das 1.545-fache über dem Wert, der zum Beispiel nach O’Connell et al. (2015) bei der E-Zigarettennutzung von mehreren Personen in einem geschlossenen Raum mit nur 12,8m2 vorliegt. (Quelle: http://www.tabakfreiergenuss.org/faktencheck-passiv-dampf/)

Was haben eine Nebelmaschine und eine E-Zigarette gemeinsam? 

“Angestellte in der Unterhaltungsindustrie, die regelmäßig propylenglykolhaltigen Aerosolen wie Theaternebel ausgesetzt sind, leiden aber häufiger an Atemwegsreizungen und Einschränkungen der Lungenfunktion als nicht exponierte Personen.” – IRK

Richtig ist zwar, dass E-Zigaretten einen ähnlichen Inhaltsstoff wie Nebelmaschinen verwenden. Allerdings werden Nebelmaschinen – sofern es sich überhaupt um fluides Propylenglycol und nicht um Ölnebel handelt – mit einer qualitativ sehr viel schlechteren Variante des Stoffes betrieben. Doch selbst diese minderwertige Variante wurde erst kürzlich von der EU als unbedenklich eingestuft. Dennoch möchten wir hier klarstellen, dass für E-Zigaretten Liquids pharmazeutisches Proplenglycol verwendet wird, was im Grunde nichts mit dem für Nebelmaschinen verwendeten Stoff zu tun hat. Viel mehr wird pharmazeutisches Proplenglycol für zur Inhalation vorgesehenen Asthma-Sprays und medizinischen Mitteln zur Rauchentwöhnung wie “Nicorette Spray” der Firma Johnson & Johnson verwendet, oder in Sprays gegen Halsschmerzen wie „Neo-Angin“.

Die E-Zigarette und der Jugendschutz

“Unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen probieren jedoch auch viele bisherige Nichtraucher die E-Zigarette aus.” – IRK

Dies ist nicht korrekt! Das ergab unter anderem eine vom Bundesgesundheitsministerium unterstützte Studie des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Die Ergebnisse der Studie haben wir auch in unserem Bericht zum angeblichen Gateway-Effekt bei E-Zigaretten ausgewertet. Sie ergab, dass nur ca. 1,2 % der Teilnehmer (insg. 3.300 Teilnehmer / 1,2 % entsprechen also rund 40 Menschen) Nicht-Raucher waren, bevor sie die E-Zigarette getestet haben. Der Rest, also 3.260 Menschen oder 98,8 % waren Raucher. Für sie war die E-Zigarette eher eine Hilfe beim Rauchstopp, nicht etwa eine Art „Einstiegsdroge“. Dieser angebliche Gateway-Effekt wurde bereits mehrfach und wissenschaftlich fundiert widerlegt. Zuletzt stellte das Münchner Institut für Therapieforschung (IFT) fest, dass das Durchschnittsalter für den Erstkonsum von E-Zigaretten bei über 30 Jahren liegt.

Die Haptik der E-Zigarette ähnelt der Tabakzigarette

“Die E-Zigarette imitiert in ihrer Handhabung und zumeist auch in ihrer Optik die Tabakzigarette.” – IRK

Wer sich schonmal wirklich mit Funktion & Bestandteilen einer E-Zigarette befasst hat, der weiß, dass diese Aussage, wenn überhaupt, auf einige Einweg E-Zigaretten zutrifft, die bewusst der Tabakzigarette nachempfunden – und heutzutage kaum noch auf dem Markt noch anzutreffen – sind. Der Großteil der Elektro Zigaretten ähnelt aber nicht im entferntesten einer Zigarette. Weder optisch, noch in der Handhabung.

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Bildnachweise:

Titelbild: Fotolia #87620880 | Urheber: Frank Eckgold

2 thoughts on “Passiv-Dampfen der E-Zigarette – Fragen & Antworten

  1. Ulrich Hille

    Danke, ich finde diesen Beitrag sehr erhellend und wissenschaftlich fundiert genug, um in argumentativ zu nutzen. Trotzdem wird wohl der „Glaubensstreit“ um die Gefahren des Dampfens oder Vapens noch dauern; auch, weil wirtschaftliche Gründe das Ganze befeuern. Ich selbst bin 59 Jahre alt, männlich und seit 6 Monaten Dämpfer. Ich war Raucher, hab ca. 5-10 selbstgedrehte Zigaretten geraucht und weil einige meiner Raucher-Kollegen anfingen zu dampfen, habe ich es auch versucht und bin dabei geblieben. Ich finde, Dampfen ist ein Ritual, dass das Rauchen als Angewohnheit ersetzen kann. Es ist, aus meiner Sicht, die beste Rauchentwöhnung, weil es eine Ersatzhandlung bietet, die besser ist als das Original. Ich dampfe recht selten, 2-3 Mal am Tag. Was das Dampfen bei Jugendlichen betrifft, gibt es da mit JUUL in den USA ein Problem, was dieser Artikel hier nicht erwähnt. Ich denke der Artikel wurde vor JUUL geschrieben. Ich erwähne das nur, weil die Diskussion, ob Dampfen für Jugendliche interessant ist, dadurch neu aufgerollt wird. Allerdings gilt das nur für die USA. In Europa sind so hohe Nikotinkonzentrationen in Liquids nicht zugelassen.

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